Dürrehilfe: Land unterstützt Landwirte

01.10.2018

„Noch in diesem Jahr können unsere Bauern, die durch die diesjährige Dürre in Existenznot geraten sind, finanzielle Hilfe beim Land beantragen.

Die Bedürftigkeit wird laut der dafür zuständigen EU-Rahmenrichtlinie anhand von Kriterien wie beispielsweise mindestens 30 Prozent weniger Ernteerträge im laufenden Jahr, Berücksichtigung von anderen Einnahmequellen und von verfügbaren Vermögen festgestellt.

Deswegen empfehle ich den landwirtschaftlichen Betrieben eine interne Vorprüfung ihrer Zahlen durch versierte Berater, zum Beispiel vom Landwirtschaftlichen Buchführungsverband oder der Landwirtschaftskammer.

Wer dann im Oktober einen Antrag beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) einreicht, kann bis Ende des Jahres finanzielle Hilfe als Abschlag in Anspruch nehmen. Erst nach Abschluss der Betriebsergebnisse 2018 kann dann rechtssicher der Anspruch geprüft werden.

Zu beachten ist: Unberechtigt geltend gemachte Hilfen müssen zurückgezahlt werden. Rechtssicherheit bei öffentlichen Geldern bedeutet immer auch Bürokratie – anders geht es leider nicht.“