Bürgerbegehren wird es auch weiterhin geben

25.01.2024

Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gibt es immer noch und wird es auch weiterhin geben!

Die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“, hinter der ein Bündnis aus mehr als 50 Parteien und Verbänden steht, wehrt sich gegen die im März 2023 von der schwarz-grünen Koalition beschlossenen Beschränkungen bei kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

Diese Volksinitiative ist selbstverständlich zulässig, das erforderliche Quorum ist erreicht. Der Innen-und Rechtsausschuss sowie der mitberatende Petitionsausschuss werden sich mit der Volksinitiative noch befassen.

Für die CDU wies Thomas Jepsen in der gestrigen Landtagssitzung aber schon einmal darauf hin, dass der Titel „Rettet den Bürgerentscheid“ etwas suggeriere, was so nicht zutrifft und irreführt. Es wird so getan, als würden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide abgeschafft. Aber das trifft überhaupt nicht zu.

Und auch der Vorwurf von Demokratieabbau und wenig Respekt vor direkter Demokratie – der immer mal wieder vorgebracht wird – ist vollkommen haltlos.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es immer noch und wird es auch weiterhin zu allen möglichen Themen geben. Vor 10 Monaten wurde lediglich eine Korrektur zu einigen nicht bewährten Regelungen vorgenommen:

Für Wiederholungsbürgerbegehren wurde eine Frist von 2 Jahren eingeführt, damit über den gleichen Gegenstand nicht ständig neu diskutiert wird. Was einmal klargestellt ist, muss zumindest für eine gewisse Zeit auch klar bleiben.

Für Bürgerbegehren die sich gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung wenden, muss das Begehren innerhalb von drei Monaten eingereicht sein. Was einmal beschlossen ist, muss dann auch nach einer anschließend nicht allzu langen Zeit verlässlich bleiben.

Bei Bürgerbegehren im Rahmen von Bauleitplanungen wurde eine vor 11 Jahren eingeführte Regelung auch nur zum Teil zurückgenommen. Wenn ein Aufstellungsbeschluss nicht mit 2/3-Mehrheit beschlossen wird, sind Bürgerbegehren weiterhin möglich. Aber die mit großer Mehrheit entschiedenen Bauleitplanungen sollen verlässlich sein und nicht verzögert werden.

Die Quoren für Unterschriften zu Bürgerbegehren und Mehrheiten bei Bürgerentscheiden wurden auch nur moderat angehoben und etwas vereinheitlicht.

Insgesamt wurde ein ausgewogener und fein tarierter Weg einschlagen und zu einem guten Ausgleich von direkter und repräsentativer Demokratie gekommen.

Das Grundgesetz geht von Volksvertretungen aus und die gewählten Volksvertreter mit ihrem Allgemeinwohl verpflichtetem Interessenausgleich in den Kommunalvertretungen werden etwas gestärkt. Die Kommunen sollen handlungsfähig und Kommunalpolitik soll verlässlich bleiben. Und dazu muss es auch Planungssicherheit für alle geben.