CDU SL-FL fordert Abschaffung des § 50 Ladesnaturschutzgesetz

15.09.2023

Das Vorkaufsrecht ist eine Einschränkung der Eigentumsrechte von Grundeigentümern. Sie bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Aufgrund der jüngsten Krise auf den Agrarmärkten und vor dem Hintergrund einer stark steigenden
Weltbevölkerung ist ein Vorrang von Naturschutzinteressen vor landwirtschaftlicher Produktion nicht länger angemessen und vertretbar.

Gerade in jüngerer Vergangenheit ist es immer wieder geschehen, dass z. B. die Stiftung Naturschutz in bereits geschlossene Kaufverträge nachträglich über das Vorkaufsrecht eingegriffen und gegen den Willen der Verkäufer und Käufer sich so das Eigentum an den Flächen gesichert und der Landwirtschaft Produktionsfläche entzogen hat.

Hier finden Sie den Antrag