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Apotheken zählen zur unverzichtbaren Infrastruktur; das ist nicht erst seit der Pandemie klar. Doch Apotheken geraten immer mehr unter wirtschaftlichen und finanziellen Druck. Dadurch ist die flächendeckende Versorgung in Gefahr.
„Ich fordere Wirtschaftsminister Robert Habeck oder seinen Ministerkollege Karl Lauterbach – egal wer sich nach ihrem letzten Streit jetzt dafür zuständig hält – erneut auf, die Zusage von Habeck zur Anhebung der Arzneimittelpreisverordnung einzuhalten“, so die CDU-Kreisvorsitzende Petra Nicolaisen. „Solange dies nicht geschieht, bleibt den Apotheken gar keine andere Möglichkeit, als über einen Streik Druck auszuüben, um die Patientenversorgung zu gewährleisten und weitere Apothekenschließungen zu verhindern.
In sofern habe ich volles Verständnis dafür, dass am 8. November viele Apotheken in Schleswig-Flensburg und im Land geschlossen bleiben. Den Apothekerinnen und Apotheker bleibt nur ein Streik, um nach September erneut auf die Missstände im Gesundheitswesen und in der Arzneimittelversorgung hinzuweisen. Seit Monaten gibt es bei vielen Medikamenten Lieferschwierigkeiten die kaum aufzufangen sind. Patienten müssen von Apotheke zu Apotheke laufen, um irgendwo noch „Restbestände“ zu erhalten. Hinzu kommt, dass den Apotheken durch steigende Kosten bei gleichzeitig gesunkenen Honoraren zunehmend die Finanzmittel fehlen, um z.B. das Fachpersonal angemessen zu vergüten. Seit 2013 wurde das Apothekenhonorar nicht erhöht. Stattdessen kämpfen Apotheken mit immer aufwändigerer und umfangreicherer Bürokratie, die kaum noch zu leisten ist – und das bei steigenden Miet-, Energie und Personalkosten.
Das bemerkt auch die Bevölkerung und sorgt für Verunsicherung. Die Fraktion der CDU/CSU hat bereits Ende Oktober auf diese Entwicklungen reagiert und eine kleine Anfrage mit 21 Anfragen an die Bundesregierung gestellt.“ Konkret stellt die CDU-Bundestagsfraktion u.a. folgende Fragen:
Was will die Bundesregierung in Zukunft konkret tun, um inflationsbedingte Kostensteigerungen der Apotheken gemäß § 78 AMG auszugleichen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die gesetzlich vorgesehenen Anpassungen der Apothekenvergütungen seit ihrem Amtsantritt nicht vorgenommen (nach § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) sollen die Apotheken angemessen honoriert und dies regelmäßig überprüft werden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zukünftig eine Gehaltsanpassung der Apotheker und PTA zumindest im Rahmen der jährlichen Kostensteigerungen, zu ermöglichen und um eine fortschreitende Abwanderung der Apotheker und PTA in andere Branchen zu verhindern, damit die Attraktivität des pharmazeutischen Heilberufes – insbesondere für Frauen – gestärkt wird? Sofern die Bundesregierung keine konkreten Maßnahmen vorsieht, warum?
Plant die Bundesregierung nach Inkrafttreten des ALBVVG weitere Maßnahmen im Apothekenbereich zur Bekämpfung von Lieferengpässen, so beispielsweise zusätzliche Handlungsfreiheiten bei der Arzneimittelversorgung mit Blick auf Darreichungsformen und Rezepturherstellung?
Den vollständigen Text der Kleine Anfrage können sie hier nachlesen
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