
Fast einhundert Interessierte waren gekommen. Die CDU Schleswig-Flensburg hatte zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, um mit Fachleuten über die Zukunft der Windenergie nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu diskutieren und die Gäste machten davon reichlich Gebrauch.
In seiner Einleitung wies CDU-Kreisvorsitzender und MdL Johannes Callsen darauf hin, dass es der CDU-geführten Bundesregierung unter Angela Merkel gelungen sei, nach dem Reaktorunglück von Fukushima, die Energiewende in Deutschland umzusetzen. „Wir legen aber besonderen Wert darauf, dass wir möglichst alle Bürger bei diesem Thema mitnehmen und reichlich Akzeptanz für die erneuerbaren Energien schaffen“, so Callsen.
Die Moderation des Abends übernahm MdL Petra Nicolaisen. Sie ging noch einmal auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ein, das besagt, dass die Anerkennung des Bürgerwillens als maßgebliches Entscheidungskriterium der Funktion der Regionalplanung widerspricht. „Gemeinsam mit der Landesregierung haben wir uns jetzt dafür ausgesprochen, dass es zu einer landesweiten Veränderungssperre für Windkraftanlagen kommt, um einen drohenden Wildwuchs zu verhindern, wobei Ausnahmegenehmigungen weiter möglich sein müssen“, erläuterte die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion.
„In vielen Bereichen des Landes herrscht eine große Akzeptanz für Windkraftanlagen, deshalb waren wir uns parteiübergreifend einig, dass dort, wo es Widerstand aus der Bevölkerung gibt, auch nicht gebaut werden soll“, hob der CDU-Landesvorsitzende Ingbert Liebing hervor. Er sieht das Gesamtsystem im Umbau: „Man wird in Zukunft verstärkt auf die Entwicklung von Speichertechniken setzen. Wichtig ist aber, dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt“, so der Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord.
Die Sicht des Bundesverbandes WindEnergie stellte dessen Vorstandsmitglied Dr. Martin Grundmann vor. „Uns ist wichtig, dass der Bau der bereits jetzt beantragten rund 400 Anlagen nicht so weit herausgezögert wird, dass sie erst 2017 angeschlossen werden.“ Hintergrund: Ab 2017 müssen die Bertreiber der Windkraftanlagen ihren Strom auf dem freien Markt an der Strombörse anbieten und bekommen keine Festbeträge mehr. Außerdem regte Grundmann eine Reform des Systems an, das vorsieht, dass bei negativen Börsenpreisen an sechs aufeinanderfolgenden Stunden die Zahlung beschränkt wird. „Diese fehlenden Stunden könnten an die Laufzeit angehängt werden“, so Grundmann. Er berichtete, dass die Süd- und Mitteldeutschen Bundesländer kritisch auf Schleswig-Holstein schauen, weil hier viel Geld mit der Windenergie verdient wird.
Dipl. Ing. Henning Holst berichtete als Planer. Er hob hervor, dass die Welt bei der Energiewende auf Deutschland schaut. „Und Deutschland schaut auf Schleswig-Holstein und hier speziell in den Norden“, so der Projektmanager. Er regte an darüber nachzudenken, ob die Privilegierung noch angebracht ist. Einig war sich die Runde, dass erst die 400 Altanträge für Windkraftanlagen vorrangig abgearbeitet werden müssen, bevor die neuen, die jetzt aufgrund der veränderten Gesetzeslage erst gestellt werden, bearbeitet werden.
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