Thomas Jepsen: Flensburger Förde wie Sylt behandeln

16.08.2017

Der Bundestagsabgeordnete Thomas Jepsen hat in einem Schreiben Umweltminister Robert Habeck gebeten, Findlingsschüttungen und Buhnen aus Findlingen im Steiluferbereich zwischen Westerholz und Neukirchen weiterhin zuzulassen. Unterstützung erhält er dabei auch von der CDU-Bundestagskandidatin im Wahlkreis Flensburg/Schleswig, MdL Petra Nicolaisen.
„Der Uferlinienrückgang beträgt hier jährlich etwa 36 Zentimeter. Es kommt zu Steilkantenabbrüchen und die Breite der Strände verringert sich kontinuierlich. Seit über hundert Jahren gehen die Bewohner dagegen vor und schützen die Steilküste mit Findlingen. Das soll bitte auch weiter möglich sein”, so der Abgeordnete, der im Juli Sabine Sütterlin-Waack im Amt gefolgt ist.
„Im aktuellen Managementplan des zuständigen Landesamtes für das betroffene FFH-Gebiet vom 12. Juli werden nämlich keine entsprechenden Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen für Strand und Steilküste zugelassen. Stattdessen will man „dynamische Prozesse“ zulassen und beschleunigen. Man will die Küste sich also selbst überlassen und weitere Abbrüche und Eigentumsverluste für die Bewohner in Kauf nehmen. Hiergegen wehren sich die Küstenbewohner und auch die Gemeinde Westerholz. Es gilt, den repräsentativen Steilküstenlebensraum zu erhalten. Dabei hat der Erhalt der vorhandenen Steilküstenformation mit Flora und Fauna Vorrang vor Förderung der Dynamik. Es ist nicht einzusehen, dass in den Schutz der Hörnum-Odde jährlich Millionen für Sandaufspülungen fließen und an Angelns Ostseeküste nicht einmal von betroffenen Eigentümern selbst Findlinge zum Küstenschutz gelegt werden dürfen“, bringt es der Kreistagsabgeordnete aus Angeln auf den Punkt.

An den Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume scheibt Jepsen daher u.a.:
„Ich bitte Sie, bei der Genehmigung des Managementplans für das FFH-Teilgebiet „Dollerup" an der Flensburger Förde zwischen Westerholz und Neukirchen bei den Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen zum Erhalt von Strand- und Steilküsten die Uferbefestigung mit Findlingsschüttungen und vereinzelten Buhnen aus Findlingen zuzulassen.
Bei der Entscheidungsfindung des Landes zur Genehmigung von Findlingsschüttungen am Fußbereich des Steilufers und vereinzelten Buhnen aus Findlingen bitte ich um grundsätzlich positive Bewertung – auch an anderen (Steil-)Küstenabschnitten – mit entsprechender Historie und entsprechendem Sicherungsbedarf.“