Vernünftige Regeln für die Kameradschaftskassen der Feuerwehren

19.02.2015
Pressemitteilung

Nicolaisen fordert vernünftige Regeln für die Kameradschaftskassen der Feuerwehren

Was passiert mit den Kameradschaftskassen bei den Feuerwehren? Ein Thema, das derzeit auf allen Jahreshauptversammlungen bei den Feuerwehren für Zündstoff sorgt.

Die Vorschläge der Küstenkoalition in Kiel zum neuen Brandschutzgesetz, Kameradschaftskassen nach den umfangreichen Vorschriften zu führen, die auch für die Buchhaltung der Gemeinden und Städte gelten, stoßen auf heftige und berechtigte Kritik bei den Brandschützern. „Keinem ehrenamtlichen Kassenwart ist es zuzumuten, unter diesen Voraussetzungen noch eine Kameradschaftskasse zu führen“, so die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen. „Das Unverständnis und die Unsicherheit bei den Feuerwehren im Land besteht weiter und steigert nicht unbedingt die Motivation derjenigen, die sich täglich bei Brandeinsätzen oder Hilfeleistungen für ihre Mitmenschen einsetzen.“

Nicolaisen fordert daher die Landesregierung auf, bei der Neufassung des Brandschutzgesetzes ein vereinfachtes Verfahren für die Führung der Kameradschaftskassen bei den Feuerwehren zu suchen und dies im Brandschutzgesetz festzuschreiben. Dies erscheint umso dringender notwendig, als dass der Wissenschaftliche Dienst des Landtages mit heutiger Post auf verschieden Fragen der CDU-Landtagsfraktion geantwortet hat. Nach aktueller Rechtslage fällt die Kameradschaftskasse zum Sondervermögen der Gemeinde nach der Gemeindeordnung und unterliegt damit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts. Über die Annahme von Zuwendungen an die Kameradschaftskasse entscheidet dann die Gemeindevertretung, der Schatzmeister übernimmt dann Aufgaben eines Gemeinde- oder Stadtkämmerers, da die gleichen Vorschriften Anwendung finden. Dazu gehört dann neben der doppelten Buchführung auch noch eine jährliche Finanzplanung – und zu allem Überfluss unterliegt die Kassenprüfung dann der Kommunalaufsicht.

Unterstützung erhält die Innenpolitikerin vom Kreisparteitag ihrer Partei, auf dem die Mitglieder einstimmig beschlossen haben, die Forderung nach einer gesetzlichen und auf die Bedürfnisse der Feuerwehren abgestimmte Regelung zu schaffen und diese im neuen Brandschutzgesetz festzuschreiben. „Nur so kann dem Kassenwahnsinn und der Diskussion ein Ende gesetzt werden“, erklärte Kreisvorsitzender Johannes Callsen am Rande des Parteitages.

Die Forderungen der Union schließen sich daher den Grundforderungen des Kreisfeuerwehrverbandes Schleswig-Flensburg an, die wie folgt lauten:
-    Die Kameradschaftspflege ist für die Freiwillige Feuerwehr neben der fachlichen Qualifikation und der erforderlichen Ausrüstung eine wichtige Grundlage
     für den Einsatzerfolg.
-    Jede Freiwillige Feuerwehr muss eine Kameradschaftskasse unterhalten.
-    Der bisherige Zustand der Unsicherheit muss beendet werden. Rechtsunsicherheiten der Vergangenheit müssen durch eine neue verbindliche Regelung
     komplett ausgeräumt werden.
-    Die künftige Regelung der Kameradschaftskassen muss eine rechtsverbindliche Lösung sein, die sowohl alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr als
     auch Bürgermeister und Gemeindevertreter  schützt. Ein Gesetzentwurf muss im Einklang mit allen gültigen Rechtsnormen sein. 
-    Die Gemeinde darf keine Mittel aus der Kameradschaftskasse zur Haushaltskonsolidierung verwenden.
-    Die Kameradschaftskasse muss durch die Freiwillige Feuerwehr eigenverantwortlich geführt werden.
-    Die Haushaltsführung in den Freiwilligen Feuerwehren muss transparent, praxistauglich und ehrenamtsfreundlich sein, schließt aber klare Vorgaben zur
     verlässlichen Haushaltsführung nicht aus.
-    Vorhandene Mittel der Kameradschaftskasse müssen automatisch in der Kameradschaftskasse verbleiben. Eine Übernahme der Mittel aus der
     Kameradschaftskasse in den Gemeindehaushalt zu Beginn einer Neuregelung muss ausgeschlossen sein.
-    Mögliche finanzielle Beteiligung an Vermögensanschaffungen aus der Kameradschaftskasse auf Grundlage der Beschlüsse von
     Mitgliederversammlungen der Feuerwehr.
-    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehren, hier empfiehlt sich stattdessen ein eingetragener Verein.