Johannes Callsen begrüßt Landeshilfe für Schausteller

30.07.2020

„Nicht nur der Brarup-Markt in Süderbrarup, sondern auch viele andere Jahrmärkte in der Region konnten und können aufgrund der Corona-Situation in diesem Jahr leider nicht stattfinden. Das ist nicht nur ein herber Verlust für die Tradition, sondern insbesondere ein erheblicher Schaden für die Schausteller. Deshalb begrüße ich es, dass der Finanzausschuss des Landtages 3 Mio. Euro Soforthilfe für das Schaustellergewerbe bereitgestellt hat“, teilte der CDU-Landtagsabgeordnete Johannes Callsen mit.

„Viele Schaustellerinnen und Schausteller sind derzeit erheblich in ihrer Existenz bedroht und benötigen schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen“, unterstrich auch der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ole-Christopher Plambeck.

Die Soforthilfe wird im Wege einer nicht rückzahlbaren einmaligen Leistung als Wertausgleich von Abschreibungen für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 zur Sicherung des Betriebskapitals und zur Überwindung der existenzbedrohenden Wirtschaftslage für Einnahmeausfälle gewährt.

Antragsberechtigt sind hauptberufliche Schaustellerinnen und Schausteller mit Sitz in Schleswig-Holstein. Sie können Soforthilfe bis zur Höhe von 95 Prozent der für betriebliche Investitionen im Bewilligungszeitraum errechneten linearen Abschreibungen beantragen. Die Leistung darf die Höhe der jährlichen Tilgungen nicht überschreiten. Förderfähig sind Abschreibungen von betrieblichen Investitionen für Neu- und Ersatzbeschaffungen.
Nach Veröffentlichung der Richtlinie können Anträge bis zum 15. August 2020 ausschließlich per E-Mail an die Adresse soforthilfeschausteller [at] bimi.landsh.de gestellt werden.
Das Antragsformular für das Soforthilfeprogramm sowie eine Vorlage für den Bestätigungsvermerk sind nach Veröffentlichung unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Kultur abrufbar.