R. Haulsen
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken müssen, können nun weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Die für Bund und Länder gemeinsam geltende Antragsplattform für die Überbrückungshilfen ist ab sofort online.
Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. „Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. "Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist.“
Anträge können nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer eingereicht werden. Sie können sich ab sofort auf der Seite registrieren und danach in den nächsten Tagen die Anträge online stellen. Die in der Hand der Länder liegenden Auszahlungen an die Unternehmen sollen noch im Juli starten.
Wichtige Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Antragsplattform gewährleistet einen bundesweit einheitlichen Online-Antragsprozess mit einer sicheren Weiterleitung der Antragsdaten sowie einer schnellen Bearbeitung. Die Förderrichtlinie des Landes und weitere Infos zu Fördermöglichkeiten für Unternehmen ist auf der Seite der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de im Bereich Corona unter folgendem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Wirtschaft/corona_ueberbrueckungshilfe.html
Schleswig-Holstein hat als Ergänzung einen Härtefallfonds aufgelegt. Er soll in Kürze solchen Unternehmen helfen, die wegen der Corona-Pandemie unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten sind, aber nicht in das Raster der Überbrückungshilfen passen.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Johannes Callsen begrüßt, dass das Landeskabinett nun grünes Licht für einen 80-Millionen-Härtefall-Fonds gegeben hat, der sich aus Darlehens- und Beteiligungskapital zusammensetzt.
„Betriebe, die nicht oder nicht ausreichend von den Überbrückungshilfen des Bundes profitieren können, erhalten hierdurch eine ergänzende Unterstützung des Landes zur Sicherung ihrer Existenz“, so Callsen.
Der Härtefall-Fonds sieht zum einen 15 Millionen Euro für ein Beteiligungsprogramm und 65 Millionen Euro für Darlehen vor. Der Nachweis für Darlehen oder Beteiligungen zwischen 100.000 und 750.000 Euro muss durch eine entsprechende Bestätigung von Hausbank, Steuerberater, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer erbracht werden.
Empfehlen Sie uns!