Zusätzliche 500 Millionen Euro zur Unterstützung unserer Unternehmen

18.03.2020

Durch die Ausbreitung des Corona-Virus besteht eine außergewöhnliche Notsituation, die insbesondere für kleine Unternehmen massive wirtschaftliche Auswirkungen hat. Deshalb haben die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und die Abgeordneten des SSW heute vereinbart, dass sie zusätzliche finanzielle Hilfen für in Not geratene Personen und Unternehmen zur Verfügung stellen werden. Ein gemeinsamer Antrag soll dabei mit dem Nachtragshaushalt beschlossen werden. Zur Bewältigung der Situation soll die zulässige Kreditaufnahme nach §1 Absatz 3 Ausführungsgesetz zu Artikel 61 der Landesverfassung für das Jahr 2020 um 500 Millionen Euro erhöht werden. Die Kreditermächtigung soll in diesem Zuge nach §2 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2020 um diesen Betrag erhöht werden. Hilfen aus dem Nothilfeprogramm sollen in ihrer Existenz besonders bedrohte Betroffene erhalten. Zur Abwendung der Bedrohung sollen in erster Linie Hilfen des Bundes und erst dann die des Landes in Anspruch genommen werden. Außerdem sollen bereits gewährte Hilfen auf etwaige staatliche oder privatrechtliche Entschädigungsansprüche angerechnet werden. Diese zulässige Kreditaufnahme ist mit der Schuldenbremse vereinbar und wird vom Land vollständig zurückgeführt.

Der CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch (CDU) erklärt:

„Mit der Ermächtigung über 500 Millionen Euro stellen wir die Weichen, um finanzielle Hilfen in existenzgefährdeten Situationen gewähren zu können. Dank der Schuldenbremse und der Haushaltskonsolidierung der vergangenen zehn Jahre sind wir jetzt in der Lage, der aktuellen Krise auch mit hohen Beträgen entgegenwirken zu können. Wie schon in der Finanzkrise 2008 ist es unser Ziel, den Verlust von Arbeitsplätzen und den Konkurs von Unternehmen zu verhindern, damit unser Land am Ende gestärkt aus dieser Krise herausgeht.“